Es bestehen daher nicht nur theoretische, sondern auch konkrete Anhaltspunkte, dass die Möglichkeit besteht, dass sich die Beteiligten absprechen und so die Wahrheitsfindung erheblich erschweren könnten. Dasselbe gilt für die angekündigten Einvernahmen weiterer Lieferanten, deren Aussagen ebenfalls äusserst kollusionsgefährdet erscheinen.