Weiter ist an dieser Stelle auch auf den dringenden Tatverdacht einer bandenmässigen Begehung von Widerhandlungen gegen das BetmG hinzuweisen, was eine Kollusionsgefahr bei der Beschuldigten zusätzlich konkretisiert. Sodann ist mit der Staatsanwaltschaft festzuhalten, dass die Identitäten der potentiellen Auftraggeber, Lieferanten und Abnehmer des Ehepaars P.________ in Bezug auf den Betäubungsmittelhandel immer noch nicht in ihrer Gesamtheit klar sind und laufend aus den sichergestellten Datenträgern ermitteln werden müssen.