Im Rahmen der danach durchgeführten Observationen der Beschwerdeführerin und von E.________ konnten weitere potentielle Treffen mit zahlreichen Abnehmern oder Lieferanten beobachtet werden, die auffällig kurz verlaufen und im Rahmen derer entweder K.________-Plastiktüten oder andere verdächtige Gegenstände übergeben worden sein sollen. Für die einzelnen Treffen kann auf die Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts sowie die zahlreichen Vorhalte in den eingereichten Einvernahmeprotokollen verwiesen werden.