___ zwar keine Informationen zu seinen Lieferanten machen wollen, jedoch angegeben, dass das Marihuana ab und zu in K.________ (Bekleidungsgeschäft)-Plastiksäcken geliefert worden sei (Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 2. November 2023, S. 3-4). Im Rahmen der danach durchgeführten Observationen der Beschwerdeführerin und von E.________ konnten weitere potentielle Treffen mit zahlreichen Abnehmern oder Lieferanten beobachtet werden, die auffällig kurz verlaufen und im Rahmen derer entweder K.________-Plastiktüten oder andere verdächtige Gegenstände übergeben worden sein sollen.