Es besteht damit grundsätzlich der Verdacht, dass E.________ am Betäubungsmittelhandel beteiligt ist und die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Stellung als Ehefrau und insbesondere ihrer Anwesenheit an den zahlreichen von der Polizei observierten Treffen mit Abnehmern und Lieferanten ebenfalls involviert ist. 4.4.7 Anlässlich der Hausdurchsuchung am Domizil der Beschwerdeführerin wurden nebst diversen Drogenutensilien insgesamt 12kg Marihuana sichergestellt (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 21. März 2024, S. 7 f.). Wie das Zwangsmassnahmengericht richtig ausführt, ist zwar festgestellt worden, dass es sich beim