Zudem existieren diverse Chatverläufe zwischen weiteren Abnehmern und der genannten Rufnummer sowie einer anderen auf E.________ eingelösten Rufnummer (V.________), bei denen es mutmasslich um die Lieferung von Marihuana geht (vgl. Einvernahme von O.________ vom 8. April 2024, Beilage 6; Einvernahme von W.________ vom 11. Juni 2024, Z. 435 ff. und Beilage 14/15). Es besteht damit grundsätzlich der Verdacht, dass E._______