__ in ihrer Einvernahme vom 15. Mai 2024 an, während der letzten zwei Jahre mindestens alle zwei Monate 25 g THC-haltiges Marihuana (insgesamt 600g) bei E.________ bezogen zu haben. Dabei habe sie das Marihuana entweder bei E.________ zuhause abgeholt oder dieser habe es ihr nach Hause gebracht (vgl. delegierte Einvernahme von F.________ vom 15. Mai 2024, Z. 79 ff.; 164 ff.; 185 ff.). Ein weiterer Abnehmer gab an, mit einer Person mit der Mobiltelefonnummer «T.________» in Kontakt gewesen zu sein, um von diesem Marihuana zu beziehen.