Mit dem Haftverlängerungsantrag reichte die Staatsanwaltschaft unter anderem zahlreiche Einvernahmen potentieller Abnehmer oder Lieferanten, die Steuer- und Finanzunterlagen der Beschwerdeführerin, die forensisch-chemischen Abschlussberichte sowie den Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 2. November 2023 ein. Vor diesem Hintergrund drängt sich eine Edition weiterer mit der Observation zusammenhängender Unterlagen derzeit nicht auf. Die Staatsanwaltschaft wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Falle eines weiteren Haftverlängerungsantrags entsprechende Aktenstücke zumindest auszugsweise einzureichen wären.