Darüber hinaus gilt zu berücksichtigen, dass sich der dringende Tatverdacht, wie nachfolgend zu zeigen sein wird, nicht nur auf die Vorhalte anlässlich der Einvernahmen stützt, sondern auch auf den Berichtsrapport vom 2. November 2023 und die bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Hausdurchsuchung. Mit dem Haftverlängerungsantrag reichte die Staatsanwaltschaft unter anderem zahlreiche Einvernahmen potentieller Abnehmer oder Lieferanten, die Steuer- und Finanzunterlagen der Beschwerdeführerin, die forensisch-chemischen Abschlussberichte sowie den Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 2. November 2023 ein.