Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 17. Juli 2024 geltend macht, befindet sich ein Grossteil der Akten noch bei der Polizei in Erstellung. Es ist notorisch, dass in umfangreichen und komplexen (Haft-)Verfahren (wie dem vorliegenden) die neuen Erkenntnisse oftmals vorab mündlich vorgehalten werden müssen, weil ein abschliessender schriftlicher Bericht der entsprechenden Institution noch nicht vorliegt (statt vieler: Beschluss des Obergerichts BK 23 163 vom 11. Mai 2023 E.7.3.3).