Daran vermag auch der Hinweis der Verteidigung auf die 9 Kilogramm CBD-Hanf nichts zu ändern. Selbst unter Berücksichtigung des CBD-Hanfs konnten im Haus der P.________ immer noch eine grosse Menge an Marihuana mit einem THC Gehalt über 1% vorgefunden werden, was immer noch auf einen ausgedehnten Betäubungsmittelhandel hindeuten lässt (vgl. Vorhalte EV A.________ vom 04.06.2024 Rz.101-114; nachgereichte Analyse des IRM vom 28.03.2024 und 26.04.2024), womit die angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs auch diesbezüglich ins Leere läuft. Gleiches hat für die Verweise der Verteidigung auf die Einvernahmen von G._