Einvernahme Z. 282-329). Weiter haben die polizeilichen Ermittlungen ergeben, dass das Domizil der Beschuldigten und ihrem Ehemann rege von Personen besucht wurde, welche ebenfalls der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verdächtigt werden bzw. bei welchen Marihuana sichergestellt 6 wurde. Dabei hielten sich diese Personen oft nur kurz im Haus auf und verliessen dieses mit Plastiksäcken (vgl. Protokoll der pol. Einvernahme Z. 392-546).