(Bekleidungsgeschäft)-Sack ausgehändigt hat. Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen H.________ gab dieser zu, im Jahr 2023 in einem Zeitraum von rund einem halben Jahr ca. 18 kg Marihuana verkauft zu haben und das Marihuana teilweise in K.________ (Bekleidungsgeschäft)-Plastiksäcken geliefert erhalten zu haben. Auch konnte auf dem Mobiltelefon von H.________ ein Foto vom 01.09.2023 sichergestellt werden, worauf ein Vakuumsack mit Marihuana vor einem K.________ (Bekleidungsgeschäft)-Sack ersichtlich ist (Protokoll der del. Einvernahme Z. 282-329).