Dieses hielt Folgendes fest: Die vorliegenden Akten erweisen sich im jetzigen Verfahrensstand als ausreichend, um das Bestehen eines dringenden Tatverdachts zu beurteilen. Der dringende Tatverdacht der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ist gestützt auf die bisherigen polizeilichen Ermittlungen gegeben. Insbesondere wurden bei der Beschuldigten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle in ihrem Fahrzeug 586g Marihuana gefunden. Weiter wurden im Rahmen der Hausdurchsuchung rund 12 kg Marihuana sichergestellt.