2 res Schreiben mit diversen Beilagen ein. Am 16. Juli 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung Kenntnis von der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 15. Juli 2024 und gab Gelegenheit, allfällige abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen. Mit Verfügung vom 17. Juli 2024 wurde von den vorab per E-Mail eingereichten Schlussbemerkungen der Staatanwaltschaft (Posteingang: 18. Juli 2024) Kenntnis genommen und gegeben.