6 scheint mit Blick auf die Äusserungen des Beschwerdeführers im vorerwähnten Video die Wahrscheinlichkeit gross, dass er irgendeinen dieser verfügbaren und gefährlichen Gegenstände (Äxte, Lanzen, Blasrohr, Schwert oder Pfeilbogen, inkl. Zubehör) benützen würde, wenn die Situation es in seinen Augen verlangt. Folglich ist der Deliktskonnex betreffend aller beschlagnahmten Gegenstände zu bejahen.