2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 900.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, dem Straf- und Zivilkläger für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 864.80 (inkl. MWST) auszurichten. 4. Es werden keine weiteren Entschädigungen gesprochen.