Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (klar unterdurchschnittlich), des eng begrenzten Sachverhaltes bzw. der eng begrenzten rechtlichen Fragestellung (deutlich unterdurchschnittlicher Zeitaufwand und deutliche unterdurchschnittliche Schwierigkeit des Prozesses) erscheint das von Rechtsanwalt D.________ geltend gemacht Honorar in seiner Kostennote vom 16. Januar 2025 von CHF 1'500.00 als deutlich zu hoch. Angemessen erscheinen CHF 800.00. Weder die StPO noch das KAG oder die PKV sehen eine Auslagenpauschale vor.