2 Hauptverhandlung werde voraussichtlich eine Einvernahme der Parteien erfolgen. Weiter setzte es den Parteien Frist, um weitere Beweismittel einzureichen (pag. 34 f.). Am 16. August 2023 reichte der Anwalt des Straf- und Zivilklägers die Vereinbarung der Schlichtungsverhandlung vom 3. Mai 2023, den Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde vom 12. Juli 2023 sowie seine Anzeige vom 11. Juli 2024 zu den Akten (pag. 47 ff.). Am 1. Mai 2024 teilte Rechtsanwalt B.________ (ohne irgendwelche Anträge gestellt zu haben) mit, die Einsprache werde zurückgezogen (pag. 84).