Aufgrund der Einsprache der Beschwerdeführerin eröffnete das Regionalgericht das Verfahren PEN 23 514. Mit Verfügung vom 8. August 2023 teilte es den Parteien mit, der Strafbefehl und die Einsprache würden nach erfolgter summarischer Prüfung der Akten als gültig erachtet und an der von Amtes wegen anzusetzenden