3. Der Straf- und Zivilkläger reichte am 24. April 2023 persönlich Strafanzeige gegen die Beschwerdeführerin wegen Ehrverletzungsdelikten ein. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erliess am 29. Juni 2023 einen Strafbefehl gegen die Beschwerdeführerin wegen übler Nachrede und bestrafte sie mit einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von CHF 270.00. Aufgrund der Einsprache der Beschwerdeführerin eröffnete das Regionalgericht das Verfahren PEN 23 514.