Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) verfügte am 11. Juni 2024, dass der Strafbefehl BM 23 18165 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 29. Juni 2023 infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen ist, auferlegte die durch die Einsprache entstandenen Kosten der Beschuldigten und verpflichtete sie, dem Straf- und Zivilkläger eine Parteikostenentschädigung von CHF 1'152.15 für die bisherigen Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen. Dagegen reichte die Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführerin), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 26. Juni 2024 Beschwerde ein und beantragte, es sei