Es ist bedauerlich, dass offenbar ein noch nicht rechtskräftiges Kälberhalteverbot vollstreckt wurde. Wie die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung (S. 4) zu Recht ausgeführt hat, war es indes nicht die Aufgabe der Beschuldigten 1- 4 als Vollstreckungshilfe zu prüfen, ob das Verbot rechtens und rechtskräftig ist.