des Protokolls der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme der Beschuldigten 6 vom 15. Mai 2023) und man hat sich dazu entschieden, den Beschwerdeführer dem Notfallpsychiater im Spital Burgdorf vorzustellen. Es ist nachvollziehbar, dass die Beschuldigten 1-4 im Sinne einer Prioritätenordnung vorab darüber befunden haben, was mit dem Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Überlegungen weiter gemacht werden soll und nicht von sich aus als Erstes Kontakt mit dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers aufgenommen haben. Es ist bedauerlich, dass offenbar ein noch nicht rechtskräftiges Kälberhalteverbot vollstreckt wurde.