Auch dagegen hat sich der Beschwerdeführer gewehrt (vgl. Z. 46 f. des Protokolls der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme der Beschuldigten 6 vom 15. Mai 2023; vgl. S. 2 der Strafanzeige des Beschwerdeführers vom 13. Dezember 2022). Erst in einem nächsten Schritt sind die Beschuldigten 1-4 dazu übergegangen, dem Beschwerdeführer Handschellen anzulegen. Sie haben mithin vorgängig der Handschellen durchaus mildere Mittel zur Gefahrenabwehr anzuwenden versucht.