Die Fesselung war zudem verhältnismässig. Die Beschuldigten 1-4 haben dem Beschwerdeführer nicht umgehend, als er sehr aufbrausend über das Erscheinen der Beschuldigten 6 reagierte, Handschellen angelegt. Vielmehr haben sie versucht, als sie den Beschwerdeführer wieder hingesetzt hatten, zunächst auf ihn beruhigend einzureden, was indes offenbar keine Wirkung zeigte (vgl. Z. 57 f. des Protokolls der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme des Beschuldigten 2 vom 6. März 2024; Z. 43 ff. und 118 ff. des Protokolls der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme des Beschuldigten 4 vom 6. März 2024; Z. 105 ff. und 113 ff.