Der Beschwerdeführer erweckte damit den begründeten Verdacht, dass er die Beschuldigte 6 tätlich angehen könnte. Auch nachdem der Beschwerdeführer durch die Polizisten zurückgehalten und wieder hingesetzt werden konnte, beruhigte er sich nicht. Er musste weiterhin von zwei Polizisten an den Armen/Händen festgehalten werden und es wurde versucht, beruhigend auf ihn einzureden. Ungeachtet dessen rief er offenbar weiter aus und spuckte der Beschuldigten 6 ins Gesicht; dies ungeachtet dessen, dass er zwischen zwei Polizisten sass. Auch damit machte er klar, weiterhin Widerstand leisten zu wollen.