An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 11. Dezember 2023 machte der Beschwerdeführer Nachstehendes geltend (Z. 76 ff. des Protokolls): Ich war fertig mit dem Morgenessen und es hat geläutet. Es standen zwei Polizisten vor der Türe und ich fragte sie, was ich wieder verbrochen habe. Ich sagte ihnen, dass ich noch das Kaffee fertig trinken möchte und meine Medikamente nehmen und ging danach hinein. Also bevor ich wieder hineinging, versuchte ich im Büro F.________ anzurufen. Das war kurz vor 8 Uhr. Danach ging ich hinein. Beide gingen hinter mir her. Ich sass ab und wollte meine Medikamente einnehmen.