je mit Hinweisen). Bei der Prüfung der Frage, ob nach der Aktenlage ein Freispruch zu erwarten ist, darf und muss die Staatsanwaltschaft die Beweise würdigen (vgl. statt vieler: Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 121 vom 4. Oktober 2024 E. 4.1 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 6B_952/2020 vom 18. November 2020 E. 2.1.1 mit Hinwiesen). 4.2 Bei Antragsdelikten ist der Strafantrag, der innert dreier Monate seit Kenntnisnahme der Person des Täters und der Tat durch die antragsberechtigte Person erfolgen muss (vgl. Art. 31 StGB), Prozessvoraussetzung.