Auch in Bezug auf den Vorwurf der Nötigung und Körperverletzung sei die Untersuchung fortzusetzen und Anklage zu erheben. Es sei unverständlich, dass die Polizisten, obwohl sie gewusst hätten, dass der Beschwerdeführer bereits zweimal erfolglos versucht habe, seinen Rechtsanwalt anzurufen, und geltend gemacht habe, die Beschlagnahmung sei nicht rechtmässig, dem nicht weiter nachgegangen seien.