_, nahm mit Schreiben vom 15. April 2024 hierzu Stellung und erklärte sich mit der in Aussicht gestellten Einstellung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigten 1-4 nicht einverstanden. Er machte insbesondere geltend, deren Aussagen stimmten in diversen Punkten mit den Tatsachen nicht überein. So sei auf den eingereichten Videoaufnahmen u.a. zu sehen, wie der Beschuldigte 2 und der Beschuldigte 4 am Morgen des 14. September 2022 ohne die Einwilligung des Beschwerdeführers und ohne dass irgendein Hinweis auf Gefahr in Verzug vorgelegen hätte, zweimal die untere Wohnung betreten hätten.