Nach Abklärungen betreffend die Identität der am Vorfall vom 14. September 2022 involvierten Polizisten und Einholung weiterer polizeilicher Unterlagen, welche das Ereignis dokumentieren, erfolgten die Einvernahmen der Beschuldigten 1-6 und des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer stellte an seiner Einvernahme vom 11. Dezember 2023 in Aussicht, sämtliche Videoaufnahmen bezüglich das Ereignis vom 14. September 2022 auf seinem Bauernhof einzureichen, was mit Schreiben des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers vom 11. Januar 2023 erfolgte.