Als er ihnen geöffnet habe, seien sie in seine Wohnung gekommen, obwohl er ihnen das nicht erlaubt habe und sie auch keinen Hausdurchsuchungsbefehl gehabt hätten. Er sei dann mit den Polizisten hinaus aus der Wohnung zu einem abgedeckten Sitzplatz gegangen und habe sie gefragt, was sie hier wollten. Die Polizisten hätten ihm erklärt, dass sie seine Kälber holen sollten. Darauf habe er erwidert, dass noch ein Verfahren hängig sei und sein Anwalt ihm gesagt habe, dass er bis zum Abschluss dieses Verfahrens die Kälber halten dürfe. Er habe sein Mobiltelefon hervorgeholt und den Polizisten gesagt, dass er seinen Rechtsanwalt anrufen wolle.