b StPO). Er ist durch die angefochtene Einstellungsverfügung unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und formgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. 3.1 Am 14. September 2022 vollstreckte die Beschuldigte 6 namens des AVETs das mit Verfügung vom 17. Juni 2021 angeordnete, vermeintlich in Rechtskraft erwachsene Kälberhalteverbot und nahm dem Beschwerdeführer auf dessen Bauernhof