Es sei die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, anzuweisen, die Strafuntersuchung gegen A.________ und C.________ wegen Nötigung und Körperverletzung weiterzuführen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - Die Generalstaatsanwaltschaft schloss mit Stellungnahme vom 11. Juli 2024 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigten 1-4 liessen sich innert Frist nicht vernehmen. Am 5. August 2024 reichte der Beschwerdeführer abschliessende Bemerkungen ein.