Betreffend die Anschuldigungen gegen die Mitarbeiterin des Amtes für Veterinärwesen (nachfolgend: AVET) H.________ (nachfolgend: Beschuldigte 6) wegen Amtsmissbrauchs, ungetreuer Geschäftsführung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Unterdrückung von Unterlagen wurde verfügt, dass die Untersuchung weitergeführt wird. Hiergegen erhob der Strafkläger E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt F.________, am 26. Juni 2024 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1.