15 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland wird aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 7. September 2024 angeordnet hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 7. August 2024 angeordnet. 2. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Aussenstelle Moutier, wird angewiesen, umgehend ein Kurz- resp. Vorabgutachten zur Risikoeinschätzung und zu allfälligen Ersatzmassnahmen einzuholen.