Allenfalls ergeben sich nach der Begutachtung Hinweise, ob und welche Ersatzmassnahmen zielführend sein können. Somit kann derzeit auch dem Einwand, wonach die Untersuchungshaft nicht ewig verlängert werden könne und – anders als die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen – die konkrete Problematik nicht löse, kein Gehör geschenkt werden. Überhaft droht derzeit – wie gesagt – nicht. Der – mutmasslich noch ausstehende – Bericht der behandelnden Psychiaterin Dr. med. D.________ wird der sachverständigen Person zur Verfügung gestellt werden, so dass deren Einschätzung in der Begutachtung Niederschlag finden wird.