die Frage stellen, gegen wen überhaupt ein Kontakt- und Annäherungsverbot auszusprechen wäre, damit künftige Straftaten gegen die körperliche Integrität vermieden werden könnten. Hinzu kommt, dass selbst eine Überwachung eines Kontaktund Annäherungsverbots oder einer Ein- resp. Ausgrenzung mittels Electronic Monitoring keinen unmittelbaren Schutz von möglichen Opfern zu garantieren vermöchte, da das Aufbieten und Intervenieren der Polizei eine zu grosse zeitliche Verzögerung bedeutet, um die Verwirklichung von Delikten zu verhindern.