Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass sie angeblich eine Arbeitsstelle hätte antreten können, zumal auch ein bevorstehender Stellenantritt sie nicht daran zu hindern vermochte, in eine brutale Auseinandersetzung mit einer Minderjährigen zu geraten. Ob sich ihre Lebenssituation mit der Wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit und einem Umzug tatsächlich positiv beeinflussen lässt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, zumal sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht immer einfach gestaltet, ihre Verwandten nicht in der unmittelbaren Nähe wohnen und am neuen Wohnort