Ihre psychische Verfassung gibt zu Sorgen Anlass. Sie gab selber an, dass sie Hilfe annehmen möchte, z.B. ein Gewaltpräventionsprogramm (Hafteröffnung Z. 434 f.). Aktuell hat die Beschuldigte keine Arbeit bzw. sie lebt von der Sozialhilfe. Die meiste Zeit sei sie alleine mit den Kindern bzw. alleine zuhause (Hafteröffnung Z. 195 ff.). Ihr zweiter Sohn ist acht Jahre alt und sie ist alleine für ihn verantwortlich. Am 18.06.2024 könne sie offenbar eine auf sechs Monate befristete Stelle beim Migrationsdienst der Stadt W.________ (Ortschaft) antreten (Hafteröffnung Z. 48); Dokumente hierfür liegen indessen aktuell nicht vor.