Hafteröffnung Z. 135) «brutal» auf ein 14-jähriges Mädchen loszugehen. Die vorgeworfene Tatausführung erscheint bei aktuellem Aktenstand als sehr gefährlich, mit dem Potential, schwerwiegende Schäden zu verursachen. Die Beschuldigte habe Aufregung, Wut, unklare Emotionen, eine Mischung von Gefühlen empfunden, nichts sei klar gewesen. Sie habe sich wie «hier bin ich und gleichzeitig bin ich nicht da» gefühlt. Ihr Kopf sei wie «off» gewesen bzw. sie habe emotional ein «Puff» im Kopf gehabt (Hafteröffnung Z. 167 ff.; Z. 186; Z. 270 ff.). Mit anderen Worten: sie scheint aus nichtigem Anlass ausgerastet bzw. explodiert zu sein.