Die 39-jährige Beschuldigte befindet sich seit 2017, d.h. seit ca. sieben Jahren, wieder in der Schweiz (Hafteröffnung Z. 32). In den letzten sechs Jahren kam es zu Schuldsprüchen wegen drei verschiedenen Anlasstaten (23.05.2018, 01.09.2019, 02.04.2020). Eine vierte Tat, angeblich begangen am 08.06.2024, d.h. nach vier Jahren ohne aktenkundiges Gewaltdelikt, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung. Hinzu kommen weitere Verurteilungen, etwa wegen Fahrens eines Autos mit über 2 Promille (siehe Strafbefehl vom 04.07.2022, Vorfall 3, begangen am 01.04.2022). Beim jüngsten Vorwurf war gemäss Staatsanwaltschaft Alkohol im Spiel (1.4 Promille).