Weiter ist eine Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (die Beschwerdeführerin schlug am 1. September 2019 eine Polizistin mit der Faust in den Thorax) und u.a. wegen einfacher Körperverletzung an einer wehrlosen resp. schutzbedürftigen Person aktenkundig (beides Strafbefehl BJS 20 7860 vom 26. August 2021). Im letztgenannten Fall handelt es sich um einen Vorfall vom 2. April 2020 zum Nachteil ihres (erstgeborenen) Sohns M.________ (oder MM.________;