Soweit sie geltend macht, der Kopf des Opfers sei deshalb auf den Boden aufgeschlagen, weil der Kollege des Opfers an ihr gezerrt habe, so dass sie sich – und gleichsam mit ihr der Kopf des Opfers – nach vorn und hinten bewegt habe, ist zunächst an die Videoaufzeichnung zu erinnern, der zufolge sie scheinbar noch vor dem Eingreifen des Kollegen den Kopf des Opfers auf den Boden geschlagen hat. Sodann fällt auf, dass die Beschwerdeführerin selbst nicht plausibel zu erklären vermag, weshalb sie die Haare des Opfers nicht losgelassen hat, als der Kollege sie wegzuziehen versuchte (Protokoll Hafteröffnung vom 10. Juni 2024 Z. 171 ff.,