- Von Teilen des Geschehens gibt es ein verwackeltes, qualitativ schlechtes Handyvideo, welches dem ZMG vorliegt. Darauf ist bei summarischer Betrachtung ersichtlich, wie die Beschuldigte das (sich wehrende) Opfer zweimal zu Boden stösst. Beim zweiten Mal geht die Beschuldigte mit dem Opfer zu Boden. Beim Sturz befinden sich die Hände der Beschuldigten am Kopf bzw. in den Haaren des Opfers. Dies dürfte dessen Aufprall auf der Strasse verstärkt haben. Anschliessend ist die Sequenz noch stärker verwackelt und eine Person läuft vor der Kamera durch.