Und schliesslich lägen keine medizinischen Berichte vor, welche die Schwere der Verletzung dokumentierten und eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Opfers und die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen ermöglichten. 4.4 Die beschwerdeführerischen Argumente vermögen im derzeitigen (noch frühen) Verfahrensstadium den dringenden Tatverdacht der versuchten schweren Körperverletzung nicht in Frage zu stellen. Gestützt auf die Aussagen des Opfers, der Beschuldigten/