Vor und nach der gefilmten Szene hätten weitere – teils zu ihrem Nachteil begangene – Übergriffe stattgefunden. Ausserdem erlaube das Video keine ausreichenden Rückschlüsse zur Beantwortung der Frage, ob und bejahendenfalls wie oft und mit welcher Kraft sie den Kopf des Opfers auf den Boden geschlagen haben solle. Und schliesslich lägen keine medizinischen Berichte vor, welche die Schwere der Verletzung dokumentierten und eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Opfers und die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen ermöglichten.