(Anlass) in F.________ (Ortschaft). Zum Tatvorwurf und Sachverhalt kann dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 10. Juni 2024 und den beigelegten Dokumenten entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin unter Alkoholeinfluss die 14-jährige G.________ (nachfolgend: Opfer) zu Boden gestossen haben soll. Anschliessend soll sie auf das Opfer gekniet sein, dieses mit beiden Händen an den Haaren festgehalten und dessen Kopf mindestens fünfmal mit grosser Wucht gegen den Betonboden geschlagen haben. Der Freund des Opfers habe versucht, die Beschwerdeführerin wegzuzerren. Diese soll erst aufgehört haben, als man sie habe überwältigen können.