Nach Durchführung der in Betracht kommenden Untersuchungshandlungen muss eine Verurteilung wahrscheinlich sein (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_485/2023 vom 11. September 2023 E. 3.3 mit Hinweis auf BGE 143 IV 316 E. 3.2). 4.2 Die Beschwerdeführerin wird von der Staatsanwaltschaft dringend der versuchten schweren Körperverletzung verdächtigt, angeblich begangen am 8. Juni 2024 anlässlich eines T.________ (Anlass) in F.________ (Ortschaft).